Gemeindegebietsreform und deren Auswirkungen auf unsere Gemeinde

Gatersleben wird seit 15. Juli 2009 von der neu gegründeten Einheitsgemeinde Stadt Seeland verwaltet. Die Stadt Seeland besteht aus den Ortsteilen Hoym, Nachterstedt, Frose, Schadeleben und Friedrichsaue. Seit 15. Juli 2009 ist die alte Verwaltungsgemeinschaft, zu der auch noch Neu Königsaue gehörte, per Gesetz aufgelöst. Der Verwaltungsgemeinschaftsausschuss existiert ebenfalls nicht mehr.
Die Verwaltung hat ihren Sitz in Nachterstedt. Heidrun Meyer ist die Bürgermeisterin der Stadt Seeland.

Die postalische Anschrift der Verwaltung lautet

Stadt Seeland
Ortsteil Nachterstedt
Lindenstrasse 1
06469 Stadt Seeland

Tel. 03 47 41 - 93 2-0
Fax 03 47 41 - 93 240
e-mail: info@stadt-seeland.de
Internet: www.stadt-seeland.de


Die Verwaltung hat folgende Öffnungszeiten

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag 
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr 
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
geschlossen
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
9.00 - 11.30 Uhr

 

Seit der letzten Kommunalreform im Jahre 2004 wird die rechtlich selbständige Gemeinde Gatersleben seit 1. Januar 2005 von Bürgermeisterin Dr. Edith Hüttner ehrenamtlich geführt.

Sitz der Gemeinde

Gemeinde Gatersleben
Schmiedestraße 1
06466 Gatersleben
Tel. 03 94 82 - 79 51 50
Fax 03 94 82 - 79 51 51
e-mail: gemgatersleben@aol.com
Internet: www.gatersleben.de

Die postalische Anschrift der Gemeinde z. Zt. lautet

Gemeinde Gatersleben
Am Schwabeplan 6
06466 Gatersleben

Die Bürgermeistersprechstunde

Die Sprechstunde der Bürgermeisterin findet i.d.R. alle zwei Wochen jeweils dienstags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Frauenkommunikationszentrum (Pothof 11 über Arztpraxis und Apotheke) statt. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte den Aushängen.


Der Gemeinderat und seine Ausschüsse arbeiten so weiter wie bisher. Die Gemeinde hat nach wie vor alle hoheitlichen Befugnisse über alle sie betreffenden Angelegenheiten (Feuerwehr, Bauhof, Kita, Schule, Bibliothek, alle Sporteinrichtungen, Jugendclub, Seniorenclub, Frauenzentrum, der Markt, Vereinsförderung, Abwasserentsorgung, gemeindeeigene Objekte). Auch die Bauleitplanung, Strassenreinigung und Wirtschaftsförderung bleiben nach wie vor in Zuständigkeit der Gemeinde Gatersleben. Alle Verwaltungsaufgaben, insbesondere die Mittelbewirtschaftung und buchungstechnische Abwicklung werden in Nachterstedt von der Stadt Seeland für die Gemeinde erledigt, wie seit der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Seeland praktiziert.

Seit der Kreisgebietsreform in 2007 gehört Gatersleben zum Salzlandkreis. Die Kreisstadt ist Bernburg. Der Landrat ist Ulrich Gerstner (SPD).

Im Zuge der Gemeindegebietsreform entstand am 15. Juli 2009 die Einheitsgemeinde "Stadt Seeland", zu der nun die Ortsteile Schadeleben, Friedrichsaue, Hoym, Nachterstedt und Frose gehören. Die Gemeinde Neu Königsaue hat die alte Verwaltungsgemeinschaft Seeland bereits zum 01.01.2009 verlassen und ist seit dieser Zeit in der Stadt Aschersleben eingemeindet.
Gatersleben wird sich derzeit nicht weiter an der beabsichtigten Einheitsgemeindebildung beteiligen. Der nachfolgende Beschluss des Gemeinderates in der Gemeinderatssitzung vom 12.01.2009 (im Amtsblatt der Gemeinde "Gaterslebener Blick" - Ausgabe 88 veröffentlicht (blick_88.pdf) informiert hierzu über die Zusammenhänge:

Seit Anfang 2008 verhandelten die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Seeland über den Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages mit dem Ziel der Bildung einer Einheitsgemeinde. Nach langen und eingehenden Diskussionen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 12.01.2009 folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat der Gemeinde Gatersleben beschließt im Ergebnis der insgesamt erfolgten Beratungen über die Bildung einer Einheitsgemeinde mit der Stadt Hoym und den weiteren Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Seeland im Zuge der anstehenden Kommunalreform im Einzelnen wie folgt:

1. Aufgrund dessen, dass letztlich keine Einigung zwischen der Gemeinde Gatersleben und den übrigen Kommunen bezüglich des in der nunmehrigen Fassung vom 30.12.2008 vorliegenden Gebietsänderungsvertrages erzielt werden konnte, wird sich die Gemeinde Gatersleben derzeit nicht weiter an der beabsichtigten Einheitsgemeindebildung beteiligen. Dies vor allem deshalb, weil

- der vorliegende Gebietsänderungsvertrag nicht in ausreichendem Maße die speziellen Interessen der Gemeinde Gatersleben berücksichtigt;

- alle für die Gemeinde Gatersleben relevanten Regelungen, die der eigene Vertragsentwurf vom 4.8.2008 enthält, wie z. B.

a) Gewerbesteuerfestschreibung für einen längere Zeitraum
b) Erhaltung der Schulstandorte
c) Aufrechterhaltung der öffentlichen Einrichtungen
d) Keine Zusicherung über die Rückführung von Mitteln, die aus der Vermietung des gemeindlichen Wohnungsbestandes stammen zur Reinvestition
e) Alle Fragen des für die Gemeinde Gatersleben so eminent wichtigen Hoch- wasserschutzes

völlig unberücksichtigt blieben;

- der Verlauf der erfolgten Gespräche und damit der erreichte Stand für die Gemeinde Gatersleben belegen, dass die grundsätzlich verschiedenen Auffassungen zur Einheitsgemeindebildung sowohl in inhaltlicher und vor allem auch in zeitlicher Hinsicht (volle Ausschöpfung der sog. freiwilligen Phase) nicht ausgeräumt werden konnten;

- und letztlich auch die Bürgerbefragung eine deutliche Ablehnung der Mitwirkung an der Einheitsgemeindebildung ergab (mit 78% Nein – Stimmen).

2. Der Beschluss des Gemeinderates vom 18.2.2008 (Beschluss - Nr. 08/42/01) und der Beschluss vom 04.08.2008 (Beschluss - Nr. 08/48/02) werden aufgehoben, da die in den Beschlüssen genannten Vorraussetzungen und die seinerzeitigen Entscheidungsgrundlagen insgesamt nicht mehr bestehen.

3. Die Entscheidung der Gemeinde Gatersleben sich derzeit nicht weiter an der Einheitsgemeindebildung zu beteiligen, berührt ihre eingegangenen Verpflichtungen zur Stärkung und Weiterentwicklung des Seelandprojektes nicht. Die Gemeinde wird diesen Verpflichtungen unverändert nachkommen zum Wohle der gesamten Region.


Dessen ungeachtet kämpft die Gemeinde mit allen gebotenen rechtlichen Mitteln und Möglichkeiten gegen die vom Land beabsichtigte Zwangszuordnung zur Stadt Seeland. Siehe hierzu auch das Amtsblatt der Gemeinde Gatersleben "Gaterslebener Blick" Nr. 102 vom 28. Mai 2010.